Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung im Hamburger Raser-Fall wegen Mordes

Das Landgericht Hamburg hatte den zur Tatzeit 24-jährigen Angeklagten unter anderem wegen Diebstahls sowie wegen Mordes in Tateinheit mit zweifachem versuchtem Mord und mit zweifacher gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.
Mit Beschluss vom 16.01.2019 verwarf der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten als unbegründet.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.01.2019, Az.: 4 StR 345/18

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