Voll­kasko­versicherung muss für Schäden durch allein losfahrendes Automatikfahrzeug aufkommen

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass eine Voll­kasko­versicherung für Schäden durch ein allein losfahrendes Automatikfahrzeug zahlen muss und sprach damit einem Fahrzeugbesitzer Reparaturkosten für seinen Pkw nach einem eher ungewöhnlichen Unfall zu. Nach Ansicht des Gerichts seien Art und Beschaffenheit nur aus einem Unfall resultieren könnende Schäden für die Einstandspflicht der Versicherung ausreichend.

Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 11.02.2019, Az.: 11 U 74/17

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