Bundesgerichtshof zum Abgasskandal: Fahrzeuge mit unzulässiger Abschalteinrichtung wohl mangelhaft
Nach vorläufiger Einschätzung des Bundesgerichtshofs sind vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge, die mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet sind, mit einem Sachmangel behaftet. Darauf wies das Gericht in einem Hinweisbeschluss hin. Zudem führte er aus, dass Käufer eines solchen Fahrzeugs trotz eines Modellwechsels einen Ersatzlieferungsanspruch haben könnten. Da sich die Parteien nach dem Hinweisbeschluss verglichen haben und der Kläger die Revision deshalb zurücknahm, wird es zumindest in dieser Sache kein Urteil mehr geben.
Bundesgerichtshof, Hinweisbeschluss vom 08.01.2019, Az.: VIII ZR 225/17
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