Abgasskandal: Hersteller muss Fahrzeug mit unzulässiger Abschalteinrichtung zurücknehmen

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem Hinweisbeschluss darauf verwiesen, dass ein Hersteller ein von der “Abgasthematik” betroffenes Auto zurücknehmen muss, da das Fahrzeug einen Mangel aufweise. Ein Fahrzeugkäufer müsse laut Entscheidung des Oberlandesgerichts erwarten können, dass ein Auto die vorgesehenen Abgastests besteht, ohne eine hierfür eigens konzipierte Software zu erhalten. Nach Ansicht des Gerichts wurde der Käufer durch den Hersteller arglistig getäuscht.

Oberlandesgericht Oldenburg, Hinweisverfügung vom 05.12.2018, Az.: 14 U 60/18

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