Reiserücktrittsversicherung muss bei starker Durchfallerkrankung leisten
Verhindert eine “Durchfallerkrankung erheblicher Ausprägung” den Reiseantritt, muss die Reiserücktrittsversicherung leisten. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden. Dabei komme es nicht auf eine konkrete ärztliche Diagnose der Erkrankung an. Entscheidend sei vielmehr das Vorliegen einer krankheitsbedingten Symptomatik, die den Reiseantritt unzumutbar erscheinen lasse.
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 03.12.2018, Az.: 8 U 165/18
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