Stadt haftet nicht für Sturz eines Kindes vom Klettergerüst eines öffentlichen Spielplatzes
Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass eine Stadt nicht für den Sturz eines 8-jährigen Kindes vom Klettergerüst eines öffentlichen Spielplatzes haftet. Im entschiedenen Fall sah das Gericht keinen Verstoß der Stadt gegen Verkehrssicherungspflichten aufgrund ausreichend vorhandenem Fallschutz.
Landgericht Koblenz, Urteil vom 17.01.2019, Az.: 1 O 135/18
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