Stadt haftet nicht für Sturz eines Kindes vom Klettergerüst eines öffentlichen Spielplatzes

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass eine Stadt nicht für den Sturz eines 8-jährigen Kindes vom Klettergerüst eines öffentlichen Spielplatzes haftet. Im entschiedenen Fall sah das Gericht keinen Verstoß der Stadt gegen Verkehrs­sicherungs­pflichten aufgrund ausreichend vorhandenem Fallschutz.


Landgericht Koblenz, Urteil vom 17.01.2019, Az.: 1 O 135/18


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