Bundesgerichtshof: Vermieter muss vorhandenen Telefonanschluss instand halten
Ist eine Mietwohnung mit einer sichtbaren Telefonanschlussdose ausgestattet, so hat der Vermieter eine Instandhaltungspflicht nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB für die Telefonleitung vom Hausanschluss bis zur Wohnung des Mieters. Es ist nicht Aufgabe des Mieters, eine defekte Telefonleitung zu reparieren.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.12.2018, Az.: VIII ZR 17/18
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