Bundesgerichtshof: Vermieter muss vorhandenen Telefonanschluss instand halten

Ist eine Mietwohnung mit einer sichtbaren Telefon­anschluss­dose ausgestattet, so hat der Vermieter eine Instand­haltungs­pflicht nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB für die Telefonleitung vom Hausanschluss bis zur Wohnung des Mieters. Es ist nicht Aufgabe des Mieters, eine defekte Telefonleitung zu reparieren.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.12.2018, Az.: VIII ZR 17/18

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