Kündigung der Mietwohnung wegen Verdacht des Handelns mit Rauschgift wirksam
Ein Mietverhältnis über Wohnraum darf wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Rauschgift gekündigt werden. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main mit Urteilen vom 06.02.2019 und 08.02.2019 entschieden. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteile vom 06.02.2019, Az.: 33 C 2815/18 (51) und 08.02.2019, Az.: 33 C 2802/18 (50)
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