In Privatwohnung abgeschlossener Aufhebungsvertrag kann nicht widerrufen werden
Eine Arbeitnehmerin kann einen Vertrag, durch den das Arbeitsverhältnis beendet wird (Aufhebungsvertrag), auch dann nicht widerrufen, wenn er in ihrer Privatwohnung abgeschlossen wurde. Ein Aufhebungsvertrag kann jedoch unwirksam sein, falls er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.02.2019, Az.: 6 AZR 75/18
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe