EuGH-Generalanwalt sieht Unternehmen zu Arbeitzeiterfassung verpflichtet

Nach Auffassung des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof Giovanni Pitruzzella sind Unternehmen verpflichtet, ein System zur Erfassung der täglichen effektiven Arbeitszeit einzuführen. Die Mitgliedstaaten müssten eine entsprechende Regelung schaffen, seien dabei aber frei zu bestimmen, wie sie die Verpflichtung zur Arbeitzeiterfassung umsetzen, um einen wirksamen Schutz der Arbeitnehmer zu erreichen.

Europäischen Gerichtshof, Schlussanträge vom 31.01.2019, Az.: C-55/18

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