“Abgasaffäre”: Fahrzeugkäufer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz für ein bereits beim Kauf mit einem Software-Update ausgestattetes Fahrzeug

Das Landgericht Osnabrück hat entschieden, dass im konkreten Fall bei einem Ende 2017 erworbenen und ursprünglich von der sogenannten Abgasaffäre betroffenen Fahrzeug, das zum Zeitpunkt des Kaufs jedoch bereits das sogenannte Software-Update erhalten hatte, keine Schadens­ersatz­ansprüche gegen den Hersteller bestehen. Nach Ansicht des Gerichts war die Öffentlichkeit zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs über Problematik der ursprünglichen Software zur Motorsteuerung bereits informiert.

Landgericht Osnabrück, Urteil vom 30.01.2019, Az.: 2 O 2190/18

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