Volkswagen muss Audi-Käufer wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung Kaufpreis erstatten
Die Volkswagen AG muss dem Käufer eines gebrauchten Audi A4 mit Dieselmotor EA 189 Eu5 aus dem Gesichtspunkt der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung erstatten. Dies hat das Oberlandesgericht Köln in einem im Zusammenhang mit dem Abgasskandal stehenden Verfahren entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts Köln bestätigt. Die Berufung der Volkswagen AG gegen das Urteil der Vorinstanz sei offensichtlich unbegründet, so das Oberlandesgericht Köln.
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 03.01.2019, Az.: 18 U 70/18
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