Versicherungsmakler haftet nicht bei unvollständigen Angaben des Kunden
Ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass ein Kunde Fragen zu seiner Gesundheit in einem Versicherungsantrag unvollständig oder falsch beantwortet hat, haftet der Versicherungsmakler nicht auf Schadensersatz, wenn das Versicherungsunternehmen vom Vertrag zurücktritt. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig klargestellt. Der Kläger hat daraufhin seine Berufung zurückgenommen.
Oberlandesgericht Braunschweig, Hinweisbeschluss vom 26.06.2018, Az.: 11 U 94/18
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