Sachgrundlose Befristung bei Vorbeschäftigung unzulässig


Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags ist nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und der Arbeitgeberin bereits acht Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis von etwa eineinhalb Jahren Dauer bestanden hatte, das eine vergleichbare Arbeitsaufgabe zum Gegenstand hatte. Das hat das Bundesarbeitsgericht unter Korrektur seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.01.2019, Az.:7 AZR 733/16

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