Bundesarbeitsgericht: Erbenanspruch auf Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, haben dessen Erben nach § 1922 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 7 Abs. 4 BUrlG Anspruch auf Abgeltung des vom Erblasser nicht genommenen Urlaubs. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Blick auf eine kürzlich ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs klargestellt.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.01.2019, Az.: 9 AZR 45/16

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