Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer Straftat kann als sozialwidriges Verhalten angesehen werden
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Taxifahrer, der eine Straftat begeht, indem er mit seinem Taxi aus einem Biergarten Mobiliar entwendet und daraufhin seinen Job verliert, seine Hilfebedürftigkeit grob fahrlässig herbeiführt und daher eine Rückforderung von Leistungen des Jobcenters wegen sozialwidrigen Verhaltens hinnehmen muss.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 12.12.2019, Az.: L 13 AS 137/17
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