Kein Unfall­versicherungs­schutz bei Ausübung eines Ehrenamtes

Wer im Rahmen seines ehrenamtlichen Engagements tätig wird und dabei einen Unfall erleidet, ist nur in Ausnahmefällen versichert. Das Gesetz bietet allerdings die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis eine Unfallversicherung abzuschließen, mit der umfassender Unfall­versicherungs­schutz für die Ausübung eines Ehrenamtes geschaffen wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landes­sozial­gerichts hervor.
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.10.2018, Az.: L 7 U 36/14
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