Kein Unfallversicherungsschutz bei Ausübung eines Ehrenamtes
Wer im Rahmen seines ehrenamtlichen Engagements tätig wird und dabei einen Unfall erleidet, ist nur in Ausnahmefällen versichert. Das Gesetz bietet allerdings die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis eine Unfallversicherung abzuschließen, mit der umfassender Unfallversicherungsschutz für die Ausübung eines Ehrenamtes geschaffen wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts hervor.
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.10.2018, Az.: L 7 U 36/14
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe