Fehlende Nutzungsmöglichkeit der Wohnung aufgrund Gesundheitszustands des Mieters rechtfertigt keine fristlose Kündigung durch den Mieter
Kann ein Mieter aufgrund seines Gesundheitszustandes seine Wohnung nicht weiter nutzen, begründet dies kein Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter. Ihm kann aber ein Anspruch auf Abschluss eines Mietaufhebungsvertrags zustehen, wenn er einen Nachmieter benennt.
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 08.11.2018, Az.: 205 C 172/18
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