Auch bei befristeten Verträgen muss auf außerordentliches Kündigungsrecht des Verbrauchers hingewiesen werden

Das Landgericht Paderborn hat insoweit entschieden, dass ein klarer und verständlicher Hinweis auf die Modalitäten der Kündigung zwingend eine Aufklärung über Kündigungsrechte beider Vertragspartner voraussetzt.
 
Landgericht Paderborn, Urteil vom 16.07.2018, Az.: 3 O 408/17
 
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