Lungenkrebs aufgrund von Belastungen durch Chrom am Arbeitsplatz ist als Berufskrankheit anzuerkennen
Das Sozialgericht Karlsruhe hat eine Berufsgenossenschaft dazu verurteilt eine Lungenkrebserkrankung als Berufskrankheit nach Belastungen durch Chrom am Arbeitsplatz anzuerkennen. “Chromatlungenkrebs” kann sich nach Ansicht des Gerichts auch Jahre nach Wegfall der Belastung entwickeln.
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 25.09.2018, Az.: S 4 U 4163/16
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