Lungenkrebs aufgrund von Belastungen durch Chrom am Arbeitsplatz ist als Berufskrankheit anzuerkennen

Das Sozialgericht Karlsruhe hat eine Berufs­genossen­schaft dazu verurteilt eine Lungen­krebs­erkrankung als Berufskrankheit nach Belastungen durch Chrom am Arbeitsplatz anzuerkennen. “Chromatlungenkrebs” kann sich nach Ansicht des Gerichts auch Jahre nach Wegfall der Belastung entwickeln.
 
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 25.09.2018, Az.: S 4 U 4163/16
 
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