Verkäufer haftet für unrichtige Größenangabe beim Verkauf einer Eigentumswohnung
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass unzutreffende Angaben zur Wohnungsgröße beim Kauf einer Eigentumswohnung dem Rücksichtnahmegebot widersprechen und daher beim Verkäufer Schadensersatzpflichten wegen Verschuldens bei Vertragsschluss auslösen können.
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 20.12.2018, Az.: 14 U 44/18
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