Verkäufer haftet für unrichtige Größenangabe beim Verkauf einer Eigentumswohnung

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass unzutreffende Angaben zur Wohnungsgröße beim Kauf einer Eigentumswohnung dem Rücksichtnahmegebot widersprechen und daher beim Verkäufer Schadens­ersatz­pflichten wegen Verschuldens bei Vertragsschluss auslösen können.
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 20.12.2018, Az.: 14 U 44/18
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