Unfallverursacher muss Kosten eines fehlerhaften Privatgutachtens tragen
Der Verursacher eines Verkehrsunfalls muss dem Geschädigten auch dann die Kosten eines zur Feststellung der Unfallschäden erforderlichen Privatgutachtens erstatten, wenn das Gutachten Fehler hat. Das geht aus einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main hervor.
Amtsgerichts Frankfurt am Main, Urteil vom 24.10.2018, Az.: 31 C 1884/16 (17)
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe