Bundesarbeitsgericht erlaubt Kürzung der Hinterbliebenenversorgung bei über 10-jährigem Altersabstand

Eine Regelung in einer betrieblichen Hinterbliebenenversorgung, nach der die Leistungen des jüngeren hinterbliebenen Ehepartners für jedes volle, über zehn Jahre hinausgehende Jahr des Altersunterschieds der Ehegatten um 5% gekürzt wird, ist nicht zu beanstanden. Insbesondere liege darin keine Altersdiskriminierung.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.12.2018, Az.: 3 AZR 400/17
 
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