Alkoholfahrt kann auch nach durchgeführter Verkehrskontrolle auf privatem Parkplatz geahndet werden

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass bei einer Verkehrskontrolle, die erst nach Erreichen des privaten Parkplatzes durchgeführt wurde, dennoch eine Fahrt unter Alkoholeinfluss geahndet werden kann. Demnach besteht kein Verwertungsverbot für die Atemalkoholmessung.
 
Amtsgericht München, Beschluss vom 07.09.2018, Az.: 953 OWi 421 Js 125161/18
 
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