Stiefkindadoption bei Leihmutterschaft nur im Ausnahmefall möglich

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass in Fällen der “Leihmutterschaft” eine Adoption des Kindes durch die “Wunschmutter” nur möglich ist, wenn die Adoption zum Wohle des Kindes erforderlich ist. Nach Ansicht des Gerichts lasse das Gesetz die Adoption bei “gesetzeswidriger Vermittlung” nur unter erschwerten Bedingungen zu.
 
Amtsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 09.04.2018, Az.: 470 F 16020/17 AD
 
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