“Hartz IV”: Einmalzahlung der privaten Unfallversicherung ist als Einkommen anzurechnen
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Einmalzahlung aus der privaten Unfallversicherung als Einkommen bei der Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu berücksichtigen ist. Die Pflicht des Leistungsempfängers zur Erstattung überzahlter Beträge zur Sicherung des Lebensunterhalts sei deshalb nicht zu beanstanden.
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.11.2018, Az.: S 15 AS 2690/18
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