Mit Vollkasko gegen den Baum: Kein Anspruch auf Versicherungsleistungen bei vorsätzlich herbeigeführtem Unfall
Führt ein Versicherungsnehmer einen Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist der Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit. Dies muss der Versicherer im Prozess allerdings nachweisen. Gelingt ihm das nicht, verbleibt es bei der Leistungspflicht des Versicherers. Ausschlaggebend für die Entscheidung ist eine Gesamtwürdigung von Indizien und sonstiger Umstände.
Landgericht Coburg, Urteil vom 05.06.2018, Az.: 24 O 360/16
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