Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2019
Die von dem Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene “Düsseldorfer Tabelle” wird zum 01.01.2019 geändert. Damit werden die Bedarfssätze für minderjährige Kinder der ersten Einkommensgruppe der Tabelle an die neuen Vorgaben der Mindestunterhaltsverordnung angepasst.
So beträgt der monatliche Mindestunterhalt ab 2019 für Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 354 Euro statt bisher 348 Euro, für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) 406 Euro statt bisher 399 Euro und für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 476 Euro statt bisher 467 Euro.
Bei der Anpassung der Kindesunterhaltsansprüche sind wir Ihnen gern behilflich.
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe