Kein Rücktritt vom Pferdekauf ohne Aufforderung zur Nacherfüllung
Im Streit um einen mehrere hunderttausend Euro teuren Zuchthengst mit Fehlern hat das Landgericht Kiel ein Machtwort gesprochen. Ein niedersächsischer Züchter darf nicht von seinem Kauf zurücktreten und muss den aus seiner Sicht kranken Trakehner-Spitzenhengst “Kaiser Milton” behalten. Das entschied das Gericht am 22.11.2018. Kaufpreis und Prozesskosten schlagen mit mehr als 400.000 Euro zu Buche.
Landgericht Kiel, Urteil vom 22.11.2018
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