Abgasskandal: Betriebsuntersagung für Fahrzeug bei verweigertem Austausch der unzulässigen Abschalteinrichtung zulässig
Weigert sich ein Fahrzeughalter, an seinem Dieselfahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen, kann die Zulassungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen.
Nach Ansicht des Gerichts darf das Software-Update nicht aus Gründen der Beweisführung im Zusammenhang mit angestrengten Zivilklagen gegen Fahrzeughersteller und Händler abgelehnt werden. Ähnlich hatten bereits andere Verwaltungsgerichte entschieden.
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 16.11.2018, Az.: 3 L 1099/18.MZ
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