Handynutzung als wesentliche Unfallursache: Kein Unfall­versicherungs­schutz bei Handynutzung auf dem Heimweg

Kommt es auf dem Weg von der Arbeit nach Hause zu einem Unfall, ist die Tätigkeit eines Arbeitnehmers dann nicht vom Schutz der Unfallversicherung gedeckt, wenn der Arbeitnehmer mit seinem Handy telefoniert hat und die Handynutzung wesentliche Unfallursache war. Gleichzeitiges Telefonieren mit dem Handy auf dem Heimweg stellt nach Ansicht des Gerichts keine versicherte Tätigkeit dar.
Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.10.2018, Az.: S 8 U 207/16
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