Gesetzliche Unfallversicherung greift nicht bei Bergwanderung von Ressortleitern
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mit drei Urteilen vom 15.11.2018 den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz mangels Vorliegens einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung jeweils verneint. In einem Fall hatte sich eine Teilnehmerin an einem Treffen verschiedener Ressortleiter eines Unternehmens bei einer Bergwanderung, bei der auch betriebliche Themen besprochen wurden, verletzt.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteile vom 15.11.2018, Az.: L 6 U 441/18, L 6 U 2237/18, L 6 U 260/18
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