Trotz Gewährleistungsausschluss ist Rücktritt vom Kaufvertrag bei Schädlingsbefall möglich
Ein erheblicher Schädlingsbefall in den Balken eines Gebäudes kann einen Mangel darstellen, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag des Haues trotz Gewährleistungsausschlusses berechtigt. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Braunschweig kann sich der Verkäufer bei arglistigem Verschweigen des Mangels nicht auf einen Gewährleistungsausschluss berufen.
Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 13.09.2018, Az.: 9 U 51/17
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