Anbau eines Fahrstuhls an mehrstöckiges Wohnhaus stellt keine Luxussanierung dar

Der Anbau eines Fahrstuhls an ein mehrstöckiges Wohnhaus stellt keine Luxussanierung dar, sondern eine Moderni­sierungs­maß­nahme gemäß § 555 b Nr. 4 und 5 BGB. Dem Vermieter steht daher ein Anspruch auf eine Moderni­sierungs­miet­erhöhung gemäß § 559 BGB zu.
Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 31.08.2018, Az.: 31 C 298/17
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