Hausgeld: Keine Befreiung von Beitragspflicht aufgrund Unbenutzbarkeit der Eigentumswohnung
Ein Wohnungseigentümer ist nicht von seiner Beitragspflicht gemäß § 16 Abs. 2 WEG befreit, weil die Eigentumswohnung unbenutzbar ist. Ein Minderungsrecht steht einem Wohnungseigentümer nicht zu. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Landgericht Berlin, Urteil vom 15.06.2018, Az.: 55 S 81/17
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