Berliner Testament trotz ausgesetzten Scheidungsverfahrens unwirksam

Ein Berliner Testament verliert seine Wirksamkeit, wenn sich die Eheleute später scheiden lassen oder die Voraussetzungen für eine Scheidung vorlagen und der Erblasser die Scheidung beantragt oder einem Scheidungsantrag zugestimmt hat. Die Aussetzung des Scheidungsverfahrens, um im Rahmen eines Mediationsverfahrens zu prüfen, ob die Eheleute die Ehe eventuell nicht doch fortführen wollen, ändert hieran nichts. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
 
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 26.09.2018, Az.: 3 W 71/18
 
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