Vermieter muss sich bei fahrlässig verursachtem Brandschaden durch Mieter an Wohn­gebäude­versicherung wenden

Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München muss sich der Vermieter bei der Regulierung eines durch den Mieter nur fahrlässig verursachten Brandschadens allein an seine Wohn­gebäude­versicherung halten. Diese Versicherung könne den Mieter sodann auch nicht in Regress nehmen, denn Mieter tragen bereits durch Zahlung von Beiträgen zur Gebäudeversicherung im Rahmen der Nebenkosten zur Deckung etwaiger Schäden bei.
Amtsgericht München, Urteil vom 17.05.2018, 412 C 24937/17
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