Uneinigkeit bei der Namensvergabe: Namens­bestimmungs­recht für das Kind kann auf einen Elternteil übertragen werden

Können sich Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht einigen, welchen Vornamen oder Nachnamen das Kind künftig tragen soll, so kann das Namens­bestimmungs­recht auf einen Elternteil übertragen werden. Bei Namensvergabe ist in erster Linie dem Kindeswohl Rechnung zu tragen.
 
Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 30.07.2018, Az.: 10 UF 838/18
 
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