Uneinigkeit bei der Namensvergabe: Namensbestimmungsrecht für das Kind kann auf einen Elternteil übertragen werden
Können sich Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht einigen, welchen Vornamen oder Nachnamen das Kind künftig tragen soll, so kann das Namensbestimmungsrecht auf einen Elternteil übertragen werden. Bei Namensvergabe ist in erster Linie dem Kindeswohl Rechnung zu tragen.
Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 30.07.2018, Az.: 10 UF 838/18
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