Parken in Halteverbotszone: Fahrzeugbesitzer muss Abschleppkosten bezahlen
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz hat ein Autofahrer, der sein Fahrzeug innerhalb einer mobilen Halteverbotszone abstellt, die Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs zu tragen. Das Gericht verwies darauf, dass die Anforderungen an die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen im ruhenden Verkehr niedriger zu bewerten sind als im fließenden Verkehr. Daher müsse sich ein Autofahrer über ein etwaiges Halteverbot an dem beabsichtigten Abstellplatz gegebenenfalls durch Rückschau auf die Beschilderung auf den letzten 30 m des zurückliegenden Straßenstücks vergewissern.
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 26.10.2018, Az.: 5 K 782/18.KO
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