Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können finanzielle Abgeltung nicht genommenen Urlaubs verlangen

Die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können von dessen ehemaligem Arbeitgeber eine finanzielle Vergütung für den von dem Arbeitnehmer nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub verlangen. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Soweit das deutsche Erbrecht dem entgegenstehe, müsse es unangewendet bleiben.
 
Europäische Gerichtshof, Urteil vom 06.11.2018, Az.: C-569/16 und C-570/16
 
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