Kein Versicherungsschutz für Unfall bei Unterbrechung des Arbeitswegs zum Betanken des Fahrzeugs
Unterbricht ein Beschäftigter auf der Fahrt von seiner Arbeitsstelle zu seiner Wohnung seine Heimfahrt, indem er zum Tanken seines Fahrzeugs (hier Mofa) eine Tankstelle anfährt und auf dem Tankstellengelände von einem anderen Fahrzeug gerammt und dadurch verletzt wird, so ist der Versicherte bei diesem Ereignis keiner versicherten Tätigkeit nachgegangen, die dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegt. Das Auftanken eines Fahrzeugs sei nach Ansicht des Gerichts als Vorbereitungshandlung einer versicherten Tätigkeit dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzuordnen.
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 20.07.2018, Az.: S 1 U 2825/16
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