Parkplatzunfall: Bei Unachtsamkeit beider Unfallbeteiligten haftet jeder Fahrzeugbesitzer zu 50 %

Kommt es auf einem Parkplatz zu einem Unfall zweiter Fahrzeuge beim Einparken, haften beide Unfallbeteiligten zu jeweils 50 %, wenn beiden Parteien ein unachtsames Verhalten vorgeworfen werden kann. Ein nicht eingehaltener Seitenabstand einerseits und ein nicht ausgeführter Schulterblick beim Aussteigen andererseits führt so beispielsweise zur hälftigen Teilung des Schadens.
Amtsgericht Ansbach, Urteil vom 16.02.2018, Az.: 4 C 707/17
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