Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wendet neue Methoden zur Berechnung des Schmerzensgelds und des Haushaltsführungsschadens an

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main geht mit seinem Urteil vom 18.10.2018 bei der Berechnung des Schmerzensgeldes und des Haushaltsführungsschaden als erstes deutsches Oberlandesgericht neue Wege. Das Schmerzensgeld wurde anhand einer taggenauen Methode bemessen und beim Haushaltsführungsschaden fanden der modernere Zuschnitt der Haushalte sowie der gesetzliche Mindestlohn Berücksichtigung.
 
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.10.2018, Az.: 22 U 97/16
 
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