Spaziergänger dürfen sich gegen herannahenden und nicht angeleinten Hund wehren
Nähert sich ein nicht angeleinter Hund, den der Hundehalter nicht (mehr) unter Kontrolle hat, dürfen effektive Abwehrmaßnahmen ergriffen werden. Angesichts der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens muss der Abwehrende zuvor nicht analysieren und bewerten, ob das Verhalten des Tieres auf eine konkrete Gefahr schließen lässt.
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 18.10.2018, Az.: 1 U 599/18
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