Bundesgerichtshof erlaubt Trompetenspiel in einem Reihenhaus
Der Bundesgerichtshof hat in einen Rechtsstreit, in dem die klagenden Bewohner eines Reihenhauses erreichen wollten, dass sie das als Lärmbelästigung empfundene Trompetenspiel aus dem benachbarten Reihenhaus nicht mehr hören müssen, zu Gunsten des musizierenden Nachbarn entschieden.
Das häusliche Musizieren einschließlich des dazugehörigen Übens gehöre zu den sozialadäquaten und üblichen Formen der Freizeitbeschäftigung und sei in gewissen Grenzen hinzunehmen, weil es zu der grundrechtlich geschützten freien Entfaltung der Persönlichkeit gehöre. Der Bundesgerichtshof verwies das Verfahren an das Landgericht zurück, das nun die konkreten Zeiten festzulegen hat.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.10.2018, Az.: V ZR 143/17
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe