Neuwagenkäufer kann unter Umständen trotz nachträglicher Mängelbeseitigung Ersatzlieferung beanspruchen
Das Recht eines Neuwagenkäufers, im Fall eines Mangels statt einer Nachbesserung die Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs zu verlangen, kann nicht durch eine nachträgliche Mängelbeseitigung ohne seine Zustimmung ausgehebelt werden. Dies geht aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Relevant sei diese aber im Rahmen der Einrede der Unverhältnismäßigkeit. Dabei könne der Verkäufer den Käufer aber nicht wegen unverhältnismäßiger Kosten einer Ersatzlieferung auf die Mängelbeseitigung verweisen, wenn er den Mangel nicht vollständig, nachhaltig und fachgerecht beseitigt hat. Da dies im vorliegenden Fall noch offen war, hat der Bundesgerichtshof die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Bundesgerichtshof, Urteil des vom 24.10.2018, Az.: VIII ZR 66/17
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