Kein zusätzlicher Kindesunterhalt für Privatschulbesuch zur besseren Integration nach Umzug
Nach Trennung und Umzug in eine andere Stadt kann die Kindesmutter keinen zusätzlichen Kindesunterhalt für den Besuch einer Privatschule zur Förderung der Integration des Kindes in das neue Lebensumfeld verlangen. Darauf weist das Oberlandesgericht Oldenburg hin. Eine solche Förderung sei auch auf einer kostenfreien staatlichen Schule möglich.
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 26.07.2018, Az.: 4 UF 92/18
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