MietpreisCheck von ImmobilienScout24 ist nicht mit Mietspiegel vergleichbar

Ein schriftliches Miet­erhöhungs­verlangen, das mit dem MietpreisCheck von ImmobilienScout24 begründet wird, erfüllt nicht die formalen Anforderungen und ist daher unwirksam. Ein Miet­erhöhungs­verlangen auf Grundlage des MietpreisChecks genügt damit nicht den gesetzlichen Vorgaben.
 
Amtsgericht München, Urteil vom 07.03.2018, Az.: 472 C 23258/17
 
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