MietpreisCheck von ImmobilienScout24 ist nicht mit Mietspiegel vergleichbar
Ein schriftliches Mieterhöhungsverlangen, das mit dem MietpreisCheck von ImmobilienScout24 begründet wird, erfüllt nicht die formalen Anforderungen und ist daher unwirksam. Ein Mieterhöhungsverlangen auf Grundlage des MietpreisChecks genügt damit nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Amtsgericht München, Urteil vom 07.03.2018, Az.: 472 C 23258/17
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