Bundesgerichtshof verneint fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht nach Zustimmung zu Mieterhöhung
Der Mieter hat kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht nach Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Dies hat der Bundesgerichtshof klargestellt. Die in den §§ 558 ff. BGB vorgesehenen Bestimmungen zum Schutz des Mieters trügen dessen Interessen ausreichend Rechnung, heißt es in der Begründung des Gerichts.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.10.2018, Az.: VIII ZR 94/17
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe