Bundesarbeitsgericht zur Vergütung von Reisezeiten bei Auslandsentsendung
Entsendet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit ins Ausland, sind die für Hin- und Rückreise erforderlichen Zeiten wie Arbeit zu vergüten.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.10.2018. Az.: 5 AZR 553/17
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